Bei Ankunft am Frankfurter Flughafen aus dem Nicht-EU-Ausland passieren Sie den Zoll – und es gibt Grenzen, was Sie zollfrei mitbringen dürfen. Bleiben Sie darunter, gehen Sie durch den grünen Ausgang; darüber sollten Sie anmelden. Hier das Praktische.
Die zwei Ausgänge
Nach der Gepäckausgabe wählen Sie einen Ausgang: grün („anmeldefrei"), wenn Sie im Rahmen Ihrer Freimengen sind, oder rot, wenn Sie sie überschreiten oder beschränkte Waren führen. Grün zu wählen, obwohl darüber, ist bußgeldbewehrt – im Zweifel anmelden.
Alkohol & Tabak (ab 17 Jahren)
Typische Freimengen für Ankünfte aus dem Nicht-EU-Ausland:
- Tabak: 200 Zigaretten, oder 100 Zigarillos, oder 50 Zigarren, oder 250g Tabak.
- Spirituosen: 1 Liter über 22% vol., oder 2 Liter Likörwein/Schaumwein unter 22%.
- Wein & Bier: 4 Liter stiller Wein und 16 Liter Bier, zusätzlich zum Obigen.
Andere Waren — die Wertgrenze
Für andere Artikel (Elektronik, Geschenke, Parfüm, Souvenirs) gilt eine Wertfreigrenze von rund €430 für Flugreisende (niedriger für unter 15-Jährige). Darüber unterliegen die Waren Einfuhrabgaben und Mehrwertsteuer – im roten Ausgang anmelden.
Bargeld
€10.000 oder mehr in bar (oder Gegenwert) in die EU? Anmeldepflicht – ein Versäumnis ist eine ernste Ordnungswidrigkeit.
Es ist keine Steuer, nur eine Anmeldung, aber die Schwelle wird streng kontrolliert.
Beschränkt oder verboten
- Fleisch und Milchprodukte aus den meisten Nicht-EU-Ländern sind nicht erlaubt.
- Fälschungen, Waffen, geschützte Arten/Produkte (Elfenbein, bestimmte Leder) sind verboten oder beschränkt.
- Medikamente für den Eigenbedarf sind in vernünftigen Mengen in Ordnung; für kontrollierte Mittel ein Rezept mitführen.
Reibungslos aus dem Flughafen
Freimengen ändern sich, prüfen Sie also vor einer Reise mit viel Ware die Website des deutschen Zolls. Sind Sie durch den Zoll und in der Ankunft, wartet Ihr vorgebuchter Fahrer – wie die Ankunft funktioniert, zeigt unser Ankunfts-Ratgeber, und buchen Sie Ihre Fahrt auf der Streckenseite.



